Seniorenwegweiser 2017/2018

28 2. Beratung und Information 2.7 Schwerbehindertenausweis 2.8 Sozialpsychiatrischer Dienst Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsam- tes Neuwied berät und betreut Personen mit drohen- der oder bereits vorhandener psychischer Erkrankung. Die Beratung erfolgt im Gesundheitsamt Neuwied, in den Sprechstunden der Verbandsgemeinden und er- forderlichenfalls zuhause. Das Beratungsangebot des sozialpsychiatrischen Dienstes richtet sich an: » » Menschen mit einer psychischen Erkrankung » » Menschen mit Suchtproblemen (Alkohol, Medika- mente u.a.) » » Altersgebrechliche und altersverwirrte Menschen sowie deren Angehörige im Rahmen der gesetzli- chen Schweigepflicht Die Hilfe erfolgt nachrangig, das heißt zunächst sollen bestehende Hilfsangebote durch niedergelassene Ärzte und sonstige geeignete Einrichtungen in Anspruch ge- nommen werden. Sozialpsychiatrischer Dienst im Gesundheitsamt Ringstr. 70, 56564 Neuwied Tel. (02631) 803-723 (Zentrale) Mo bis Do 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Fr 8.30–12-00 Uhr (Termine nach Vereinbarung) Der SpDi bietet Sprechstunden in Asbach, Dierdorf, Puderbach und Linz an. Die genauen Termine können Sie über die Zentrale des Gesundheitsamtes (Tele- fonnummer siehe oben) erfragen. Zuständig für die Feststellung einer Behinderung und den Grad der Behinderung ist das Landesamt für Sozia- les, Jugend und Versorgung. Auskünfte und Hilfestel- lung in Fragen des Behindertenrechts erhalten Sie im Bürger-Service-Büro in Koblenz. Dort erfolgt auch die Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Bürger-Service-Büro Koblenz Baedekerstr. 2–20, 56073 Koblenz Tel. (0261) 4041-222 · www.lsjv.rlp.de Mo bis Do 8–16 Uhr, Fr 8–13 Uhr

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