Seniorenwegweiser 2017/2018

33 2. Beratung und Information Nehmen Sie in die Betreuungsverfügung alles auf, was von einer eventuell zukünftig bestellten Betreuung be- achtet werden soll. Dies könnten beispielsweise Ihre Le- bensgewohnheiten, die Auswahl der Wohneinrichtung und vieles mehr sein. Weitere Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erhalten Sie über die Ansprechpartner auf Seite 36. Die Patientenverfügung Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behan- delt werden wollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Es empfiehlt sich, eine Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt oder ei- nem anderen Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Er kann Ihnen am besten erklären, welche Maßnahmen in welchen Situationen möglich sind und welche Chan- cen und Risiken bestehen. Dann können Sie abwägen, welche Entscheidung am besten zu Ihren Wertevorstel- lungen passt. Eine Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärzte und das Behandlungsteam. Da die Erklärun- gen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entschei- dung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patien- tenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird. Denn der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Eine Patienten- verfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Zentrales Vorsorgeregister Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfü- gung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden: Einfach, schnell und sicher. Sie können Vollmacht oder Betreuungs- verfügung einschließlich der Patientenverfügung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkam- mer gegen Gebühr eintragen lassen. Weitere Infor- mationen und Antragsformulare erhalten Sie von der Bundesnotarkammer. Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - Postfach 08 01 51, 10001 Berlin Tel. (0800) 3550500 (gebührenfrei) www.vorsorgeregister.de Information Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Auf der Internetseite des Ministeriums finden Sie zahlreiche Informationen und Broschüren zum Thema Vorsorge und Betreuungsrecht. www.bmjv.de

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=