Seniorenwegweiser 2017/2018

36 2. Beratung und Information Die Betreuungsbehörde Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, im Rahmen eines laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens u.a. eine geeignete Betreuungsperson (z.B. Familien- angehöriger, ggf. externe Person) zu finden sowie den notwendigen Umfang der rechtlichen Betreuung zu er- mitteln. Dabei ist den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der Betroffenen Geltung zu verschaffen. Während des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens ar- beitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständi- gen Betreuungsgericht zusammen. Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten sowie weitere betreuungs- rechtliche Verfügungen zu informieren. Die örtliche Be- treuungsbehörde nimmt Beurkundungen von Vorsor- gevollmachten vor. Kreisverwaltung Neuwied - Betreuungsbehörde - Wilhelm-Leuschner Str. 9, 56564 Neuwied Tel. (02631) 803-344, 803-458, 803-459, 803-495 Betreuungsvereine Die Betreuungsvereine führen rechtliche Betreuungen berufsmäßig und beraten bzw. schulen darüber hinaus interessierte ehrenamtliche rechtliche Betreuer. Ferner informieren sie in Sprechstunden und sonstigen Ver- anstaltungen ebenfalls über Vorsorgevollmachten und weitere betreuungsrechtliche Verfügungen. Betreuungsverein der AWO Neuwied Marktstr. 88, 56564 Neuwied Tel. (02631) 3459-482, 3459-480, 3459-330 www.btv-neuwied.de SKFM Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer im Kreis Neuwied e.V. Tannenbergstr. 14, 56564 Neuwied Tel. (02631) 20050 www.skfm-neuwied.de Betreuungsverein Linz e.V. Mittelstr. 22, 53545 Linz am Rhein Tel. (02644) 809460 Vermögens- verwaltung Aufgabenkreise rechtliche Betreuung Gesundheits- sorge Wohnungs- angelegenheiten Vertretung vor Behörden Aufenthalts- bestimmung Eine Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise eingerichtet, in denen Handlungsbedarf besteht und in denen der Betreute der Unterstützung bedarf. Dies können zum Beispiel sein:

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