Seniorenwegweiser 2017/2018

94 6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 6.4 Rundfunkgebührenbefreiung Empfänger von laufenden Sozialleistungen (z.B. Ar- beitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensun- terhalt) und teilweise auch behinderte Menschen kön- nen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt wer- den, müssen keinen Rundfunkgebührenbeitrag zahlen. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Verbandsge- meindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Neuwied. Den Antrag können Sie auch online stellen: www.rundfunkbeitrag.de 6.3 Wohngeld Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten Mieter oder Un- termieter einer Wohnung. Eigentümer eines Eigenhei- mes oder einer Eigentumswohnung können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohn- raum beantragen. Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: » » Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder » » Der Höhe des Familieneinkommens » » Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Wichtig! Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Anträge sind bei der jeweiligen Verbandsgemein- deverwaltung bzw. in Neuwied bei der Stadtver- waltung zu stellen. Die Anschriften und Telefonnummern der Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen finden Sie auf Seite 100.

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