Seniorenwegweiser 2017/2018
35 2. Beratung und Information Solche Vorsorgevollmachten sind regelmäßig wertlos. Ein Vertragspartner wird später nicht erst umfangrei- che Ermittlungen über den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers anstellen, sondern die Vollmacht zu- rückweisen. Es ist daher ratsam, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um spätere Unklarheiten und da- mit verbundene Streitigkeiten zu vermeiden. © Michael Paul Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Familienrecht Paul & Halt enhof RECHTS- UND FACHANWALTSKANZLEI Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Erbrecht Mitglied Expertenring Erbrecht und Vermögensübergabe e.V. Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE) Mitglied Vorsorgeanwalt e.V. · Testamentsvollstrecker (AGT) Michael Paul Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Betriebsräteschulungen · Spezialist bei Kündigungen Versetzungen und Abmahnungen Gesellschaftsrecht · Vertragsrecht Rechtsanwalt Peter Haltenhof Schulplatz 3 53545 Linz am Rhein Telefon 02644 2657 www.paul-haltenhof.de 2.14 Gesetzliche Betreuung Bei der gesetzlichen Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung eines erwachsenen Menschen, der aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten vorübergehend bzw. dauerhaft nicht selbst regeln kann. Leitgedanken des Betreuungsrechts sind dabei die Erhaltung der Selbstständigkeit und die Achtung der Wünsche der betreuten Menschen. Zustän- dig für Anordnung einer Betreuung ist das Betreuungs- gericht (Teil des Amtsgerichts). Dort kann der Betroffene selbst einen Antrag stellen oder Dritte die Einrichtung einer Betreuung anregen. Eine gesetzliche Betreuung ist dann nicht notwendig, wenn der Betroffene vorge- sorgt hat, indem er eine Person seines Vertrauens be- vollmächtigt hat, ihn in allen oder in ausgewählten Be- reichen zu vertreten (siehe auch Seite 32 ). –> www.tdh.de Sinnvoll vererben . In die Zukunft von Kindern.
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