Seniorenwegweiser 2017/2018

92 6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 6.2 Grundsicherung im Alter Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbs- minderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebens- unterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung be- antragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Im Unter- schied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prüfen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw. die Re- gelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatliches Einkom- men weniger als 831 Euro beträgt. Dies gilt ebenso, wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert und mindes- tens 18 Jahre alt sind. Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören: » » Ausgaben für den notwendigen Lebensunter- halt – angepasst an den Familienstand und die Haushaltsführung. » » Aufwendungen für Unterkunft – dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung. » » Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe. » » Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für schwerbehinderte Menschen. » » Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen. © ERGO Versicherungsgruppe

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=