Seniorenwegweiser 2017/2018
93 6. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ih- rem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehe- partners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe-oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben, und für eingetragene Lebenspartner. Wo wird die Grundsicherung beantragt? Die Grundsicherungsleistung ist bei der Kreisverwal- tung Neuwied zu beantragen, soweit der gewöhnliche Aufenthaltsort im Landkreis Neuwied besteht. Den An- trag können Sie auch bei Ihrer Verbandsgemeindever- waltung bzw. als Einwohner der Stadt Neuwied bei der Stadtverwaltung Neuwied abgeben. Wichtig! Die Leistung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Da- nach werden die Verhältnisse erneut überprüft und es erfolgt ggf. eine Weiterbewilligung. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen der Grundsicherung nicht rück- wirkend erfolgen. Daher ist ein rechtzeitiger Antrag be- sonders notwendig. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung) Kreisverwaltung Neuwied - Abteilung Soziales - Wilhelm-Leuschner-Str. 9 56564 Neuwied Tel. (02631) 803-0 (Zentrale) www.kreis-neuwied.de Information Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere soziale Hilfen gewährt werden. Hierzu zählen zum Beispiel: » » Hilfe zum Lebensunterhalt » » Hilfe zur Pflege » » Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung » » Soziale Entschädigung Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Neuwied, Abteilung Soziales.
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